I-8 U 38/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-08, I-8 U 38/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-08, I-8 U 38/07
I-8 U 38/07Obergericht08.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 38/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-08
Aktenzeichen: I-8 U 38/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0508.I8U38.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 8. Februar 2007 verkündete Ur-teil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Be-trages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in glei-cher Höhe Sicherheit leistet.
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