Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-07, I-26 W 16/06 AktE

I-26 W 16/06 AktEObergericht07.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-26 W 16/06 AktE — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-05-07

Aktenzeichen: I-26 W 16/06 AktE

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0507.I26W16.06AKTE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die sofortigen Beschwerden der Beschwerdeführerinnen zu 1 und 2 werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre hat die Be-schwerdegegnerin zu tragen.

Die Beschwerdeführerinnen und die Beschwerdegegnerin tragen ihre Aus-lagen selbst.

Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens: 200.000 €

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