I-26 W 16/06 AktE•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-07, I-26 W 16/06 AktE
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-07, I-26 W 16/06 AktE
I-26 W 16/06 AktEObergericht07.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-26 W 16/06 AktE — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-05-07
Aktenzeichen: I-26 W 16/06 AktE
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0507.I26W16.06AKTE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Die sofortigen Beschwerden der Beschwerdeführerinnen zu 1 und 2 werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre hat die Be-schwerdegegnerin zu tragen.
Die Beschwerdeführerinnen und die Beschwerdegegnerin tragen ihre Aus-lagen selbst.
Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens: 200.000 €
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