Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-04-30, VII-Verg 57/07

VII-Verg 57/07Obergericht30.04.2008

Regest

Hat die Vergabekammer durch Beschluss gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse ein Zuschlagsverbot ausgesprochen, ist dieses Verbot auch dann vollstreckbar, wenn die Krankenkasse beim Sozialgericht eine Anfechtungsklage gegen diesen Beschluss erhoben hat (gegen LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.02.2008 – L 5 KR 6136/07 W-A = L 5 KR 6123/07 ER-B).

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 57/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-04-30

Aktenzeichen: VII-Verg 57/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0430.VII.VERG57.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Normen: § 114 Abs. 3 S. 2, § 118 Abs. 3 GWB § 55 VwVG NRW § 86a SGG

Leitsätze

Hat die Vergabekammer durch Beschluss gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse ein Zuschlagsverbot ausgesprochen, ist dieses Verbot auch dann vollstreckbar, wenn die Krankenkasse beim Sozialgericht eine Anfechtungsklage gegen diesen Beschluss erhoben hat (gegen LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.02.2008 – L 5 KR 6136/07 W-A = L 5 KR 6123/07 ER-B).

Tenor

Die Sache wird dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

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