VII-Verg 57/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-04-30, VII-Verg 57/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-04-30, VII-Verg 57/07
VII-Verg 57/07Obergericht30.04.2008
Regest
Hat die Vergabekammer durch Beschluss gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse ein Zuschlagsverbot ausgesprochen, ist dieses Verbot auch dann vollstreckbar, wenn die Krankenkasse beim Sozialgericht eine Anfechtungsklage gegen diesen Beschluss erhoben hat (gegen LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.02.2008 – L 5 KR 6136/07 W-A = L 5 KR 6123/07 ER-B).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 57/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-04-30
Aktenzeichen: VII-Verg 57/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0430.VII.VERG57.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Normen: § 114 Abs. 3 S. 2, § 118 Abs. 3 GWB § 55 VwVG NRW § 86a SGG
Leitsätze
Hat die Vergabekammer durch Beschluss gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse ein Zuschlagsverbot ausgesprochen, ist dieses Verbot auch dann vollstreckbar, wenn die Krankenkasse beim Sozialgericht eine Anfechtungsklage gegen diesen Beschluss erhoben hat (gegen LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.02.2008 – L 5 KR 6136/07 W-A = L 5 KR 6123/07 ER-B).
Tenor
Die Sache wird dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
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