VII-Verg 23/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-04-30, VII-Verg 23/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-04-30, VII-Verg 23/08
VII-Verg 23/08Obergericht30.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 23/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-04-30
Aktenzeichen: VII-Verg 23/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0430.VII.VERG23.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die Anträge der Antragstellerinnen auf Erlass einstweiliger Anordnungen werden zurückgewiesen.
Damit haben sich ihre Anträge auf Zwischenverfügungen erledigt.
Die ARGE ... wird im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens der Antragstel-lerin zu 1. gegen die Antragsgegnerin zu 2. beigeladen.
Den Antragstellerin zu 2. wird Akteneinsicht in die dem Senat vorliegenden Akten der Antragsgegnerin zu 1. gewährt.
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