I-6 U 2/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-04-30, I-6 U 2/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-04-30, I-6 U 2/07
I-6 U 2/07Obergericht30.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 2/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-30
Aktenzeichen: I-6 U 2/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0430.I6U2.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 1. Dezember 2006 verkünde-te Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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