I-1 U 174/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-04-28, I-1 U 174/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-04-28, I-1 U 174/07
I-1 U 174/07Obergericht28.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 174/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-28
Aktenzeichen: I-1 U 174/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0428.I1U174.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels und unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten das am
- Juli 2007 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düssel-dorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.216,61 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. September 2003 zu zah-len.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die in erster Instanz angefallenen Kosten werden wie folgt verteilt:
Die Gerichtskosten werden zu 49 % dem Kläger und zu 51 % der Beklagten auferlegt.
Die außergerichtlichen Kosten des Klägers hat dieser zu 41 % selbst und zu
59 % die Beklagte zu tragen.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten fallen dieser zu 59 % selbst und zu 41 % dem Kläger zur Last.
Die in den beiden Berufungsrechtszügen angefallenen Kosten fallen zu 40 % dem Kläger und zu 60 % der Beklagten zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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