Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-04-17, VII-Verg 15/08

VII-Verg 15/08Obergericht17.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 15/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-04-17

Aktenzeichen: VII-Verg 15/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0417.VII.VERG15.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

  1. Auf den Antrag der Antragsgegnerin wird im Vergabeverfahren zur Beschaffung von Inkontinenzartikeln (2007/S 195-2372000 – Nr. 0001-Inkonti-2007), und zwar hinsichtlich der Lose 1, 10, 12, 13 und 14, der weitere Fortgang des Verfahrens und der Zuschlag gestattet.

  2. Die Antragstellerin wird aufgefordert, dem Gericht bis zum 16. Mai 2008 mitzuteilen, ob und gegebenenfalls mit welchen Anträgen das Rechtsmittel aufrechterhalten wird.

  3. Die Verfahrensbeteiligten werden darauf hingewiesen, dass im Fall einer Aufrechterhaltung der sofortigen Beschwerde mit Blick auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Beschluss vom 23. Mai 2007 (VII-Verg 50/06) entsprechend § 148 ZPO eine Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Gerichtshofs beabsichtigt ist.

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