VI-U (Kart) 30/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-04-16, VI-U (Kart) 30/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-04-16, VI-U (Kart) 30/07
VI-U (Kart) 30/07Obergericht16.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 30/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-16
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 30/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0416.VI.U.KART30.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
- Die Berufung der Beklagten gegen das am 17. 4. 2007 verkündete Teilurteil
des Landgerichts Köln wird zurückgewiesen.
-
Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung
gegen Sicherheitsleistung in Höhe 33.000 Euro abwenden, wenn nicht die
Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
- Beschwer der Beklagten und Streitwert für das Berufungsverfahren:
30.000 Euro.
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