Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-04-16, I-18 U 82/07

I-18 U 82/07Obergericht16.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 82/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-16

Aktenzeichen: I-18 U 82/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0416.I18U82.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen der Beklagten gegen das am 20.03.2007 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg (24 O 138/04) werden zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz einschließlich der durch die Nebenintervention verursachten tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner darf die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Be-trages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.