I-18 U 82/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-04-16, I-18 U 82/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-04-16, I-18 U 82/07
I-18 U 82/07Obergericht16.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 82/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-16
Aktenzeichen: I-18 U 82/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0416.I18U82.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Beklagten gegen das am 20.03.2007 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg (24 O 138/04) werden zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz einschließlich der durch die Nebenintervention verursachten tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner darf die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Be-trages leistet.
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