I-10 U 137/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-04-03, I-10 U 137/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-04-03, I-10 U 137/07
I-10 U 137/07Obergericht03.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 137/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-03
Aktenzeichen: I-10 U 137/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0403.I10U137.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 17. September 2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewie-sen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung aus dem Berufungsurteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
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