II-3 WF 44/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-03-31, II-3 WF 44/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-03-31, II-3 WF 44/08
II-3 WF 44/08Obergericht31.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-3 WF 44/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-03-31
Aktenzeichen: II-3 WF 44/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0331.II3WF44.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägervertreters wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Kleve vom 03.01.2008 dahingehend abgeändert, dass der Streitwert für die Stufenklage auf 12.877,00 € und ein Streitwert für die Terminsgebühr nicht festgesetzt wird.
Die sofortige Beschwerde der Klägerin wird, soweit ihr nicht bereits abgeholfen worden ist, auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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