Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-03-28, I-22 U 2/08

I-22 U 2/08Obergericht28.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 2/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-28

Aktenzeichen: I-22 U 2/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0328.I22U2.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 26. Oktober 2007 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 23.053,56 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.3.2007 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 38 %, die Beklagte trägt sie zu 62 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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