I-16 U 88/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-03-28, I-16 U 88/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-03-28, I-16 U 88/07
I-16 U 88/07Obergericht28.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 88/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-28
Aktenzeichen: I-16 U 88/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0328.I16U88.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 6. Juli 2007 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreck-baren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft eines der Auf-sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen-den Kreditinstituts erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.