I-7 U 40/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-03-14, I-7 U 40/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-03-14, I-7 U 40/07
I-7 U 40/07Obergericht14.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 40/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-14
Aktenzeichen: I-7 U 40/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0314.I7U40.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30. Januar 2007 verkündete
Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückwei-sung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 177.929,57 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. Feb-ruar 2005 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% das zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, es sei denn die Klägerin leistet zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe.
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