Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-02-26, I-4 U 111/07

I-4 U 111/07Obergericht26.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 111/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-26

Aktenzeichen: I-4 U 111/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0226.I4U111.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve – Einzelrichterin – vom 08. Mai 2007 wird zu-rückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangs-vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des nach diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des je-weils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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