I-24 U 126/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-02-26, I-24 U 126/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-02-26, I-24 U 126/07
I-24 U 126/07Obergericht26.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 126/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-26
Aktenzeichen: I-24 U 126/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0226.I24U126.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24. Mai 2007 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf -Einzelrichterin- unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird unter Abweisung des weitergehenden Zinsanspruchs verur-teilt, an die Klägerin 12.384,28 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunk-ten über dem Basiszinssatz seit dem 29. März 2006 zu zahlen.
Die Kosten beider Rechtszüge einschließlich der der Streithelferin im zweiten Rechtszug erwachsenen außergerichtlichen Auslagen werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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