I-17 U 103/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-02-15, I-17 U 103/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-02-15, I-17 U 103/07
I-17 U 103/07Obergericht15.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 103/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-15
Aktenzeichen: I-17 U 103/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0215.I17U103.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
für R e c h t erkannt:
Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. 04. 2007 verkündete
Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld teilweise abgeändert
und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.829,13 EUR nebst Zinsen in
Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 22.634,85 EUR
seit dem 08. 02. 2005 sowie aus 2.194,28 EUR seit dem 30. 11. 2006 zu
zahlen.
Die hinsichtlich der Verzinsung weitergehende Klage wird abgewiesen, die
Berufung insoweit zurückgewiesen.
Von den Kosten der 1. Instanz tragen der Kläger 1/3 und die Beklagte 2/3.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Beklagten zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht der Kläger
vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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