Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-02-05, I-4 U 80/07

I-4 U 80/07Obergericht05.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 80/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-05

Aktenzeichen: I-4 U 80/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0205.I4U80.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. März 2007 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangs-vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des nach diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des je-weils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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