Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-01-31, I-2 U 92/04

I-2 U 92/04Obergericht31.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 92/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-31

Aktenzeichen: I-2 U 92/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0131.I2U92.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19.08.2004 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.

II.

Die Klage wird abgewiesen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

IV.

Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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