Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-01-23, I-15 U 18/07

I-15 U 18/07Obergericht23.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 18/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-23

Aktenzeichen: I-15 U 18/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0123.I15U18.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 26. Januar 2007 abgeändert.Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstre-ckenden Betrags leistet.Die Revision wird zugelassen.

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