Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-01-15, I-4 U 69/07

I-4 U 69/07Obergericht15.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 69/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-15

Aktenzeichen: I-4 U 69/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0115.I4U69.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten zu 1.) gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 01.03.2007 – Einzelrichter – wird als un-zulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Beklagte zu 2) richtet, und zu-rückgewiesen, soweit sie sich gegen die Klägerin richtet.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte zu 1).

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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