VII-Verg 35/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-20, VII-Verg 35/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-20, VII-Verg 35/07
VII-Verg 35/07Obergericht20.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 35/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-12-20
Aktenzeichen: VII-Verg 35/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1220.VII.VERG35.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antrag-stellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 14. September 2007 (VK 1-101/07) wird bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängert, soweit diese das Fachlos 1 und das Gebietslos 12 (Land ...) der Ausschreibung „Rahmenvertrag über die Versorgung mit wieder verwendbaren Hilfsmitteln aus dem Exklusiv-Pool der B...“ betrifft.
Im Übrigen wird der Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt.
Das Beschwerdeverfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichts-hofs der Europäischen Gemeinschaften über das Vorabentscheidung-sersuchen des Senats durch Beschluss vom 23. Mai 2007 (VII-Verg 50/06) ausgesetzt.
Die Antragsgegnerin wird aufgefordert, dem Beschwerdegericht et-waige den Bestand des Vergabeverfahrens zum Fachlos 1 und zum Gebietslos 12 betreffende Veränderungen anzuzeigen.
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