Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-20, I-2 U 124/06

I-2 U 124/06Obergericht20.12.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 124/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-12-20

Aktenzeichen: I-2 U 124/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1220.I2U124.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 12. September 2006 verkündete

Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 250.000,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 250.000,00 € festgesetzt.

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