I-4 U 173/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-18, I-4 U 173/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-18, I-4 U 173/06
I-4 U 173/06Obergericht18.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 173/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-18
Aktenzeichen: I-4 U 173/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1218.I4U173.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 11. Zivilkammer (Einzelrichterin) des Landgerichts Düsseldorf vom 20.9.2006 – 11 O 576/04 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H. des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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