I-18 U 189/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-18, I-18 U 189/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-18, I-18 U 189/07
I-18 U 189/07Obergericht18.12.2007
Regest
Die Unterbringung mehrerer Gefangener in einem dafür vorgesehenen Haftraum verletzt nicht als solche die Menschenwürde. Das gilt auch, wenn die Mitgefangenen rauchen. Die Entschädigung für die Unterbringung in einem Einzelhaftraum gemeinsam mit einem anderen Gefangenen ist mit 15 € täglich nicht zu niedrig bemessen. Das gilt auch, wenn der Mitgefangene raucht.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 189/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-12-18
Aktenzeichen: I-18 U 189/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1218.I18U189.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Leitsätze
Die Unterbringung mehrerer Gefangener in einem dafür vorgesehenen Haftraum verletzt nicht als solche die Menschenwürde. Das gilt auch, wenn die Mitgefangenen rauchen.
Die Entschädigung für die Unterbringung in einem Einzelhaftraum gemeinsam mit einem anderen Gefangenen ist mit 15 € täglich nicht zu niedrig bemessen. Das gilt auch, wenn der Mitgefangene raucht.
Tenor
Der Antrag des Klägers vom 14.11.2007 auf Bewilligung von Prozesskosten-hilfe für die Berufung gegen das am 19.10.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.
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