VII-Verg 30/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-12, VII-Verg 30/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-12, VII-Verg 30/07
VII-Verg 30/07Obergericht12.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 30/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-12-12
Aktenzeichen: VII-Verg 30/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1212.VII.VERG30.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Be-schluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. August 2007, VK-23/2007-B, wird unter teilweiser Aufhe-bung dieses Beschlusses zurückgewiesen.
Der Antragsgegnerin wird untersagt, auf der Grundlage des bishe-rigen Verfahrens zur Veräußerung und Neubebauung der Grundstücke Gemarkung ..., ...straße 5, 7 und 11 sowie ...straße 23, 23 a, einen Zuschlag zu erteilen oder einen Veräußerungsver-trag abzuschließen.
Es wird festgestellt, dass die Hinzuziehung eines Verfahrensbe-vollmächtigten durch den Antragsteller im Verfahren vor der Ver-gabekammer notwendig war.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegne-rin auferlegt.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 300.000 Euro festgesetzt.
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