II-7 UF 137/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-06, II-7 UF 137/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-06, II-7 UF 137/07
II-7 UF 137/07Obergericht06.12.2007
Regest
Leitsatz: Zur Abänderbarkeit eines ohne Grundlagen geschlossenen Ver-gleichs (§ 313 BGB) Zusatz: Die Einlegung der Revision ist angekündigt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-7 UF 137/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-06
Aktenzeichen: II-7 UF 137/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1206.II7UF137.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen
Leitsätze
Leitsatz: Zur Abänderbarkeit eines ohne Grundlagen geschlossenen Ver-gleichs (§ 313 BGB)
Zusatz: Die Einlegung der Revision ist angekündigt.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 16. März 2007 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangs-vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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