I-2 U 88/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-06, I-2 U 88/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-06, I-2 U 88/06
I-2 U 88/06Obergericht06.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 88/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-06
Aktenzeichen: I-2 U 88/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1206.I2U88.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 13. Juli 2006 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 6.324,34 € festgesetzt.
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