Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-29, I-2 U 51/06

I-2 U 51/06Obergericht29.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 51/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-29

Aktenzeichen: I-2 U 51/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1129.I2U51.06.01

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten zu 2. gegen das am 6. April 2006 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu 2. zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte zu 2. kann die Vollstreckung ge-gen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.800,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz beträgt 2.257,70 Euro.

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