VI-3 Kart 200/07 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-28, VI-3 Kart 200/07 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-28, VI-3 Kart 200/07 (V)
VI-3 Kart 200/07 (V)Obergericht28.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 200/07 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-11-28
Aktenzeichen: VI-3 Kart 200/07 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1128.VI3KART200.07V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 10.07.2007 wird der im Wege der Organleihe für das Land Berlin ergangene Beschluss der 6. Beschlusskammer der Bundesnetzagentur vom 11.06.2007 – AZ: BK6-06-053– aufgehoben.
Die im Beschwerdeverfahren entstandenen Gerichtskosten sowie die dem Beschwerdeführer H... entstandenen außergerichtlichen Kosten trägt der Beschwerdegegner, der wie der weitere Beteiligte T... die ihm entstandenen außergerichtlichen Kosten selbst trägt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren einschließlich des Eilverfahrens wird auf 50.000,- EURO festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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