II-8 UF 94/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-28, II-8 UF 94/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-28, II-8 UF 94/07
II-8 UF 94/07Obergericht28.11.2007
Regest
Zur Zurechnung eines Wertpapierdepots, welches sich mehr als ein Jahr vor dem Stichtag im Vermögen eines Ehegatten befand, zu seinem Endvermögen nach Maßgabe des § 1375 Abs. 2 Nr. 3 BGB
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-8 UF 94/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-28
Aktenzeichen: II-8 UF 94/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1128.II8UF94.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Leitsätze
Zur Zurechnung eines Wertpapierdepots, welches sich mehr als ein Jahr vor dem Stichtag im Vermögen eines Ehegatten befand, zu seinem Endvermögen nach Maßgabe des § 1375 Abs. 2 Nr. 3 BGB
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Rheinberg vom 21. März 2007 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert für die Berufungsinstanz: 566.940,05 €.
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