Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-27, I-20 U 110/07

I-20 U 110/07Obergericht27.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 110/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-27

Aktenzeichen: I-20 U 110/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1127.I20U110.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 25. Mai 2007 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen. Die Widerklage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leistet.

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