I-20 U 110/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-27, I-20 U 110/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-27, I-20 U 110/07
I-20 U 110/07Obergericht27.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 110/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-27
Aktenzeichen: I-20 U 110/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1127.I20U110.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 25. Mai 2007 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen. Die Widerklage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leistet.
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