I-3 Wx 58/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-23, I-3 Wx 58/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-23, I-3 Wx 58/07
I-3 Wx 58/07Obergericht23.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 58/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-11-23
Aktenzeichen: I-3 Wx 58/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1123.I3WX58.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 2 trägt die Gerichtskosten des Verfahrens dritter Instanz.
Er hat darüber hinaus die der Beteiligten zu 1 in diesem Rechtszug notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Wert: 4.120,88 Euro
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