I-16 U 170/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-23, I-16 U 170/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-23, I-16 U 170/06
I-16 U 170/06Obergericht23.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 170/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-23
Aktenzeichen: I-16 U 170/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1123.I16U170.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14. Juni 2006 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 45.195,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4.4.2006 sowie weitere 932,00 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leistet.
Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft eines der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditinstituts erbracht werden.
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