I-18 U 75/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-21, I-18 U 75/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-21, I-18 U 75/07
I-18 U 75/07Obergericht21.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 75/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-21
Aktenzeichen: I-18 U 75/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1121.I18U75.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.02.2007 verkündete Urteil des Vorsitzenden der 2. Kammer für Handelssachen des LG Duisburg (22 O 117/03) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckba-ren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung
Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.