I-1 U 99/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-19, I-1 U 99/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-19, I-1 U 99/07
I-1 U 99/07Obergericht19.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 99/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-19
Aktenzeichen: I-1 U 99/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1119.I1U99.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 22.03.2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
den Kläger von der gegen ihn gerichteten Forderung der Firma C. aus der Rechnung vom 13.02.2006 in Höhe von 4.300,18 € für das Miettaxi und in Höhe von 782,00 € für die Umrüstung des Fahrzeuges nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.09.2006 freizustellen,
an den Kläger 116,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.09.2006 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 46 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 54 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 8 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 92 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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