Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-14, II-8 UF 247/07

II-8 UF 247/07Obergericht14.11.2007

Regest

Zur Wiedereinsetzung bei fehlender Unterzeichnung der Berufungsschrift

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-8 UF 247/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-11-14

Aktenzeichen: II-8 UF 247/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1114.II8UF247.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Leitsätze

Zur Wiedereinsetzung bei fehlender Unterzeichnung der Berufungsschrift

Tenor

wird der Antrag des Klägers vom 31. Oktober 2007 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist zurückgewiesen.

Die Berufung des Klägers wird als unzulässig verworfen, weil sie nicht fristgerecht eingelegt worden ist.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 34.325,56 EUR festgesetzt.

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