I-6 U 216/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-08, I-6 U 216/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-08, I-6 U 216/06
I-6 U 216/06Obergericht08.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 216/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-08
Aktenzeichen: I-6 U 216/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1108.I6U216.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 26. September 2006 verkünde-te Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrich-terin – wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens zu je 1/2.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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