I-16 W 60/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-07, I-16 W 60/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-07, I-16 W 60/07
I-16 W 60/07Obergericht07.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 W 60/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-11-07
Aktenzeichen: I-16 W 60/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1107.I16W60.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 8. Oktober 2007 gegen den ihm Prozesskostenhilfe verweigernden Beschluss der 10. Zivil-kammer des Landgerichts Düsseldorf vom 30. August 2007 wird zu-rückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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