I-24 U 200/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-30, I-24 U 200/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-30, I-24 U 200/06
I-24 U 200/06Obergericht30.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 200/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-30
Aktenzeichen: I-24 U 200/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1030.I24U200.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Teilurteil der 3. Zivil-kammer des Landgerichts Wuppertal - Einzelrichterin - vom 25.10.2006 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
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Die Klage wird bezüglich des Klageantrags zu 1. abge-wiesen.
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Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, an den Kläger 18.952,12 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.01.2005 zu zahlen. In Höhe eines Teilbetrags von 12.089,64 € wird die Zah-lungsklage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tra-gen, soweit nicht schon durch Beschluss vom 20.08.2007 darüber entschieden worden ist. Die Entscheidung über die Kosten des ersten Rechtszuges bleibt dem Schlussurteil vor-behalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nach-gelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden.
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