I-23 U 199/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-30, I-23 U 199/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-30, I-23 U 199/06
I-23 U 199/06Obergericht30.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 199/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-30
Aktenzeichen: I-23 U 199/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1030.I23U199.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten zu 1), des Beklagten zu 2), so-wie der Streithelfer Prof. Dr. H, Dr. S, Dr. B und Dr. K wird das am 8.9.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf un-ter Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerin teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten der Streithelfer der ersten und zweiten Instanz trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet eine Vollstreckung der jeweiligen Gläubiger durch Sicherheits-leistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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