I-1 U 59/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-29, I-1 U 59/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-29, I-1 U 59/07
I-1 U 59/07Obergericht29.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 59/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-29
Aktenzeichen: I-1 U 59/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1029.I1U59.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 9. Februar 2007 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wie folgt abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 21.978,24 € zu zahlen, Zug um Zug gegen Rücknahme des Fahrzeugs Citroen C 5 Kombi 2,0 16 V Exklusive (amtli-ches Kennzeichen .....), Fahrgestellnummer, Fahrzeugbriefnummer
Es wird festgestellt, dass der Beklagte sich mit der Rücknahme des vorbezeich-neten Fahrzeugs im Annahmeverzug befindet.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 28.000 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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