Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-26, I-16 U 160/04

I-16 U 160/04Obergericht26.10.2007

Regest

BGB §§ 665, 670, 675 Zu den Pflichten des EC-Karteninhabers, seine EC-Karte sorgfältig zu verwahren und einen erkannten Verlust umgehend zu melden.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 160/04 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-26

Aktenzeichen: I-16 U 160/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1026.I16U160.04.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Leitsätze

BGB §§ 665, 670, 675

Zu den Pflichten des EC-Karteninhabers, seine EC-Karte sorgfältig zu verwahren und einen erkannten Verlust umgehend zu melden.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 20. Oktober 2004 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird in den Fällen 2 (...), 8 (...), 17 (...) und 19 (...) in vollen Umfang sowie im Fall 11 (...) in Höhe von 418,26 € und im Fall 14 (...) in Höhe von 3.000 €, insgesamt mithin in Höhe von 5.434,66 € nebst den insoweit geltend gemachten Zinsen zurückgewie-sen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

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