VI-3 Kart 472/06 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-24, VI-3 Kart 472/06 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-24, VI-3 Kart 472/06 (V)
VI-3 Kart 472/06 (V)Obergericht24.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 472/06 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-10-24
Aktenzeichen: VI-3 Kart 472/06 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1024.VI3KART472.06V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerdegegnerin wird unter Aufhebung der Ziffern 1 und 2 des Beschlusses der Beschlusskammer 9 vom 23. November 2006 – BK9-06/301 - verpflichtet, über den Antrag der Antragstellerin auf Genehmigung von Netzentgelten vom 13. Februar 2006 für den Zeit-raum 27. November 2006 bis 31. März 2008 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu entscheiden. Die weitergehen-de Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur - einschließlich der Anwaltskosten - zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 500.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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