VI-3 Kart 471/06 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-24, VI-3 Kart 471/06 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-24, VI-3 Kart 471/06 (V)
VI-3 Kart 471/06 (V)Obergericht24.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 471/06 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-10-24
Aktenzeichen: VI-3 Kart 471/06 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1024.VI3KART471.06V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerdegegnerin wird unter teilweiser Aufhebung der Ziffer 1 und Aufhebung der Ziffer 2 des Beschlusses der 9. Beschlusskammer vom 21. November 2006 (BK9-06/220) verpflichtet, über den Antrag der Antragstellerin auf Genehmigung von Netzentgelten vom 30. Januar 2006 für den Zeitraum 21. November 2006 bis 31. März 2008 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu entscheiden.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur einschließlich der Anwaltskosten.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 9.992.750 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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