Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-19, 23 U 53/07

23 U 53/07Obergericht19.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 53/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-10-19

Aktenzeichen: 23 U 53/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1019.23U53.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Der Senat beabsichtigt die Berufung des Beklagten gegen das am 19.3.2007 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO unter gleichzeitiger Berichtigung des Urteilstenors zurückzuweisen.

Der Termin vom 20.11.2007 wird aufgehoben.

Der Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 06.11.2007 .

I.

Der Tenor des Urteils des Landgerichts ist gemäß § 319 ZPO zu Ziffer 1 insoweit zu berichtigen, dass im Anschluss an den Satz:

„Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.018,40 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.10.2006 zu zahlen.“

eingefügt wird:

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.