I-4 U 211/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-16, I-4 U 211/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-16, I-4 U 211/06
I-4 U 211/06Obergericht16.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 211/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-16
Aktenzeichen: I-4 U 211/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1016.I4U211.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 29. November 2006 verkündete
Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte dem Kläger nach Maßgabe des Versicherungsscheins ... Versicherungsschutz wegen der von der C. AG gegen ihn im Verfahren des Landgerichts Schweinfurt 5 HKO 62/03 erho-benen Ansprüche zu gewähren hat, soweit dies einen Teilbetrag von 326.332,07 Euro betrifft, der der C. AG als Schaden aufgrund erneuter Prüfung ihrer Jahresabschlüsse für 1998 bis 2001 durch die W. entstan-den sein soll.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckba-ren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft eines der Auf-sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditinstituts erbracht werden.
Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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