I-2 U 151/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-05-31, I-2 U 151/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-05-31, I-2 U 151/02
I-2 U 151/02Obergericht31.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 151/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-31
Aktenzeichen: I-2 U 151/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0531.I2U151.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17. Sep-
tember 2002 verkündete Grundurteil der 4a. Zivilkammer
des Landgerichts Düsseldorf abgeändert. Die Klage wird
abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Re-
visionsverfahrens X ZR 72/04 werden der Klägerin
auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die
Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen
Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von
€ 60.000,-- abwenden, wenn nicht die Beklagte vor
der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf
€ 599.847,12 = DM 1.173.199,00 festgesetzt.
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