I-10 W 16/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-05-24, I-10 W 16/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-05-24, I-10 W 16/07
I-10 W 16/07Obergericht24.05.2007
Regest
ZPO §§ 91, 104 Abs. 3 Satz 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Zur Frage, wann die Hinzuziehung eines Privatgutachters erforderlich ist, um eine sachgerechte Verteidigung der Partei zu ermöglichen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 16/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-05-24
Aktenzeichen: I-10 W 16/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0524.I10W16.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Leitsätze
ZPO §§ 91, 104 Abs. 3 Satz 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
Zur Frage, wann die Hinzuziehung eines Privatgutachters erforderlich ist, um eine sachgerechte Verteidigung der Partei zu ermöglichen.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungs-beschluss des Landgerichts Krefeld – Rechtspflegerin – vom 17.07.2006 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Auf Grund des Urteils der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld vom 25.10.2005 sind von der Klägerin EUR 12.942,35 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 17.02.2006 an die Beklagte zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.
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