Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-14, I-19 U 41/07

I-19 U 41/07Obergericht14.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-19 U 41/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-14

Aktenzeichen: I-19 U 41/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0514.I19U41.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20. November 2007 verkündete Urteil des Landgerichts Wuppertal – Einzelrichter – (Az.: 2 O 358/04) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beiden Parteien wird gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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